AGB

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1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der support-st.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der support-st bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote der support-st sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. Für den Inhalt der Leistungspflicht ist ausschließlich eine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch Lieferung der Ware mit Freischaltcodes bzw. durch Auftragsbestätigung oder durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen. Die elektronische Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Zugang der Bestellung

2.3 Ergänzend gelten, soweit abgeschlossen, in nachstehender Reihenfolge der Partnervertrag, die Einzellizenzbedingungen, der Softwarepflege- und Supportvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der support-st.

2.4 Die support-st behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3. Installation, Schulung und Beratung

3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Ware selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die support-st als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Ware gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.2 Sofern die support-st Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von support-st angemessen. Die support-st kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche der support-st aus § 643 BGB bleiben unberührt.

3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Hardware, Software oder Softwareteile und andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der support-st unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4.2 Die support-st ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.

4.3 Die support-st ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

4.4 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum der support-st. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

5. Lieferfrist

5.1 Von support-st angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin der support-st um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der support-st eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst der support-st nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei der support-st, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

6. Preise

6.1 Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

6.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

6.3 Die support-st ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Wochen ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6.4 Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung ist die support-st zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

7. Zahlung

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die support-st berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. ab 01.01.1999 dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die support-st einen höheren Schaden nachweist.

7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der support-st verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen der von support-st anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.

7.3 Schuldet der Kunde der support-st mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

7.4 Auch ohne weitere Benachrichtigung tritt 30 Tage nach Rechnungsdatum automatisch Verzug ein.

8. Annahmeverzug des Kunden

Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die support-st nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die support-st Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die support-st einen höheren Schaden nachweist.

9. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

9.2 Von der support-st auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter der support-st am gleichen Tag testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde am gleichen Tag schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der support-st unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der support-st ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die support-st macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

9.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet die support-st bei Mängeln ihrer Software bzw. Werkleistungen wie folgt Gewähr:

9.4.1 Die support-st gewährleistet, dass die Ware der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht und in geprüftem und fehlerfreiem Zustand ausgeliefert wird. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.

9.4.2 Die support-st behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls die support-st Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird die support-st den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Kunden wesentlichen Aspekten ändern. Der Kunde wird der support-st bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.

9.4.3 Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.4.4 Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.

9.5 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Ware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

9.7 Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die support-st zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.

9.8 Die in den Abtretungserklärungen aufgeführten Bestimmungen – insbesondere die Abtretungserklärung Datensicherung -finden grundsätzlich Anwendung. Die support-st kann für hieraus aufgetretene Schäden nicht verantwortlich gemacht werden.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die support-st behält sich das Eigentum an gelieferter Hard- und Software sowie die Nutzungsrechte daran bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der support-st in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an gelieferter Hart- und Software erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die support-st zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die support-st ab. Die support-st nimmt die Abtretung an.

10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die support-st berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die support-st ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

10.4 Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz ist die support-st berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der support-st den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

10.5 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10.6 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

11. Umfang der Rechtseinräumung

Die auf den Lizenzen oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

12. Haftung

12.1 Die support-st haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet die support-st, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.

12.3 Die support-st haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.

12.4 Die support-st haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Lagerung, Aufstellorte, Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.

12.5 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz – in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der support-st abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

12.6 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der support-st.

12.7 Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dass vor Beginn von Wartungs-/Reparaturarbeiten eine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgt ist. Die support-st übernimmt weder die Prüfung der vorangegangenen Datensicherung, noch das Vorhandensein der richtigen Daten auf den Sicherungsdatenträgern und übernimmt keine Haftung, falls Daten auf den Sicherungsdatenträgern fehlerhaft waren.

12.8 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

13. Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, der support-st von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten support-st Ware unverzüglich in Kenntnis zu setzen und support-st auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die support-st ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der support-st geschlossene Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der support-st geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der support-st ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

15.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der support-st ist Steinfurt.

15.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Steinfurt vereinbart.

Was können wir tun?

Büro

support-st
Michael Brochhagen
Andruper Weg 3
D-48369 Saerbeck

E-Mail

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